Die Reisebeschreibung auf den Webseiten der Tanger Travel Golf GmbH (im Folgenden “Ausschreibung) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum).
Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend stellt die Tanger Travel Golf GmbH (nachstehend der Veranstalter genannt) zunächst ein unverbindliches Angebot bezüglich der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zusammen.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des Veranstalters erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache
d) Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem des Veranstalters gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Nachdem Sie aus diesem Angebot Ihre konkreten Reiseleistungen spezifiziert haben, bieten Sie der Tanger Travel Golf GmbH mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Sie sind alleiniger Vertragspartner der Tanger Travel Golf GmbH und somit betreffend aller Leistungen nach dem Vertrag alleinig Berechtigter und Verpflichteter. Dies gilt auch betreffend solcher Vertragsleistungen, welche nicht für Sie persönlich, sondern für andere in dem Reisevertrag benannte Personen erbracht werden.
g) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen mit der Reisebestätigung eine Rechnung übermitteln. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung für alle in der Buchung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche Sie mit der Wirkung für alle von ihnen benannten Teilnehmer anerkennen.
Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde, fällig. Sollte der Anzahlungsbetrag die Kosten für gebuchte Flugtickets zu Sondertarifen, die sofort zu zahlen sind, nicht decken, so wird der diese 30% übersteigende Betrag separat und zusätzlich unmittelbar nach Buchungseingang in Rechnung gestellt.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 4.3.1 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Reiseversicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig und sind Bestandteil der Anzahlungssumme.
Im Fall, dass der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins zusätzliche Leistungen zu dieser Reise hinzu bucht, wird die bereits geleistete Anzahlung entsprechend verrechnet.
Ohne weitere Aufforderung wird die Restzahlung 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Buchung ab 31Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Online-Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Geht der Restzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 4.3.1 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
Für sämtliche Zahlungsarten, wie Banküberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Sofort-Überweisung, gilt, dass kein Transaktionsentgelt anfällt. Firmenkreditkarten werden nicht ohne Transaktionsentgelte akzeptiert. Sollte eine Firmenkreditkarte (Corporate Card) zur Zahlung angewendet werden, wird nachträglich eine Gebühr von EUR 35 pro Buchung erhoben.
Bei Zahlung mittels SEPA Lastschriftverfahren wird ein schriftliches SEPA Mandat benötigt. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen.
Der Umfang der geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zu Grunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem Veranstalter, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
Flugtickets zu Sondertarifen sind nur in Verbindung mit dem gebuchten Landarrangement wie z.B. Rundreise, Hotelaufenthalt oder einer Kreuzfahrt gültig.
Unternehmungen, die als vor Ort zubuchbare Leistung ausgeschrieben werden, sind nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während der Reise das 2. Lebensjahr erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Ausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des Möglichen zu entsprechen. Sonderleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und stellen eine freiwillige Leistung des Veranstalters dar, auf die kein Anspruch besteht.
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Reiseleitung bzw. der Veranstalter-Vertretung (örtliche Zielgebietsagentur) möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort bei einem Vertreter des Veranstalters bzw. der örtlichen Zielgebietsagentur zu zahlen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/ Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
Durch Pandemien und regionale Epidemien verursachte Notwendigkeiten zur Leistungsänderungen sind kurzfristig möglich. Von diesen Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer sollchen erheblichen Änderung einer wesentlichen oder mehrerer Reiseleistung ist der Reisende hierbei nicht berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen.
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
Falls eine Umbuchung und/ oder Namensänderung in den Reiseunterlagen, insbesondere im Flugticket, nötig wird, weil der Reisende dem Veranstalter bei Buchung seinen Namen nicht korrekt mitgeteilt hat und auch nicht unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung Namenskorrekturen durchgegeben hat oder die Namensänderung nach der Buchung eingetreten ist, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 € pro Person.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter zu den normalen Bürozeiten (bei Zugang an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend) Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5 geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vom Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn eine Reise nicht angetreten wird, weil sich ein Reisender nicht rechtzeitig am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an den Veranstalter zurückgegeben werden. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Der Veranstalter ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen, mindestens jedoch 100,00 € pro Person.
Die in der Regel (d.h. soweit keine sonstigen spezifischen Regelungen vorhanden sind) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person:
a) Rücktrittsgebühren bei Flug-Rundreisen, Reisen mit einer Kombination aus Flug (ausgenommen Sondertarife), Rundreise, Hotel:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%,
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%,
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 60%,
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 70% und
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90%. des Gesamtpreises
b) Abweichend von Ziff. 4.3.1 a) betragen die Rücktritts-/Umbuchungskosten für nicht erstattungsfähige Flugtickets und Hotelübernachtungen zu Sondertarifen, die eine Umbuchung oder Stornierung nicht zulassen, 100%.
c) Rücktrittsgebühren bei Reisen in Flugzielgebiete mit einer Kombination aus Rundreise und Hotel (ohne Flugbuchung über Tanger Travel Golf GmbH):
Bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 25%
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%,
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%,
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 65% und
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 85% des Gesamtpreises
d) Rücktrittsgebühren bei Reisen mit eigener Anreise bzw. PKW Reisen in Deutschland, Schweiz und EU Nachbarländern:
Bis zum 31 Tag vor Reiseantritt 25%
vom 30. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40%,
vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 55%,
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95% des Gesamtpreises
e) Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte, nicht erstattungsfähige Eintrittskarten, und andere, nicht erstattungsfähige Tickets, insbesondere Flugtickets zu Sondertarifen, betragen 100%.
f) Sollten auf der website und bei einzelnen Reisen abweichende, temporär gültige Storno- und Umbuchungsgebühren dargestellt sein und diese eine kostenlose Umbuchung und Stornierung ermöglichen, wird in diesen Fällen eine einmalige Service Gebühr von 30€ je Buchung fällig.
g) Benennung einer Ersatzperson:
Bei der Benennung einer Ersatzperson werden die effektiv entstehenden Mehrkosten für die Namensänderung und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben. Der Veranstalter ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen.
h) Umbuchungen von Reiseleistungen nach der Buchung
Werden nach der Buchung substanzielle Veränderungen des ursprünglich gebuchten Reiseverlaufs vorgenommen, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten der Leistungsträger wie Airlines, Hotels oder anderer Dienstleister zu berechnen. Bei derartigen Veränderungen der Reiseleistungen werden stets zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 200,00 € erhoben.
4.3.2
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes oder der Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden. Der Veranstalter kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 100,00€ pro Person erheben.
4.3.3
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind, je nach Verfügbarkeit, nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften sowie gegen ein sofort fälliges, zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00€ pro Person möglich.
4.3.4
Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
4.4 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 31 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände, höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis zurück.
Bei Reiseverträgen, die nach dem 01.04.2020 geschlossen wurden und die aufgrund des Umstandes einer Pandemie/ Epidemie (wie u.a. Covid 19) gekündigt werden müssen, werden gezahlte Anzahlungen und Restzahlungen als Reisegutschein mit einer Mindestgültigkeit von 18 Monaten vollwertig ausgeglichen.
Ein weitergehender Anspruch besteht in diesen Fällen nicht.
Bei Kündigung nach Reisebeginn erhält der Reisende den auf nicht erbrachte Reiseleistungen entfallenden anteiligen gezahlten Reisepreis zurück. Für erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Der Veranstalter wird die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Entstehende Mehrkosten für eine Rückbeförderung des Reisenden tragen dieser und der Veranstalter je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Gewährleistung/Schadenersatz
5.1
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.2
Die Reiseleitung oder der Vertreter der örtlichen Zielgebietsagentur ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6. Haftung
6.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Dinner, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Dies gilt auch für von der Reiseleitung vermittelte Fremdleistungen.
6.2
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betreffend Sachschäden ist die Haftung des Veranstalters auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten je Reisendem und errechnen sich aus dem auf ihn entfallenden Reisepreisanteil. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
6.3
Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war.
6.4
Etwaige sich aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch internationalen Abkommen, wie dem Montrealer Übereinkommen, ergebende Haftungsbeschränkungen oder –erleichterungen (einschließlich Anmeldefristen) zugunsten des Veranstalters bleiben unberührt. Ferner gelten etwaige sich aus vorgenannten gesetzlichen Vorschriften zugunsten von durch den Veranstalter eingesetzten Leistungsträgern (z.B. Airlines, Hoteliers) ergebende Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschränkungen oder –erleichterungen (einschließlich Anmeldefristen) auch zugunsten des Veranstalters.
7. Mitwirkungspflicht
7.1 Der Anmelder ist verpflichtet, bei der Buchung die Namen der Reisenden so zu anzugeben, wie sie in den für die Reise verwendeten Personaldokumenten (z.B. Pass) geschrieben sind. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten (z.B. Flugschein) nicht mit den Namen im Personaldokument überein, so können die Reiseleistungen, die Einreise ins Destinations- oder Transitland verweigert werden. Müssen die Namen in den Reisedokumenten geändert werden, fallen Gebühren an. Siehe dazu Ziffer 4.3
7.2 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung ist seine Beanstandung an der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche Reiseleitung des Veranstalters oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
7.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadenanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.
8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
8.1 Ausschlussfristen für Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der untenstehenden Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war.
Dieses gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckschäden oder -verlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
8.2 Verjährung
8.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§651c–f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
8.2.3 Die Verjährung nach Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte oder an dem Tag der tatsächlichen Beendigung der Reise, sofern dies der spätere Zeitpunkt ist.
8.2.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9.Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für Schweizer Staatsbürger zu achten. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die für sie relevanten Informationen im Buchungsprozess auf der letzten Seite unter Reiselandinformationen angezeigt. Wir empfehlen ferner sich bezüglich der Einreise und Transitbestimmungen zusätzlich bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte pflichtwidrige Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen den Veranstalter an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. Der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3 Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz, Leipzig verklagen.
12.4 Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, Leipzig, vereinbart.
12.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den vom Veranstalter angebotenen Reisen im Reisepreis keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung, enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht diese noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „Gemeinschaftliche Liste“ sicherer Fluggesellschaften ist unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.
15. Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Daten, die der Veranstalter erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch von der Tanger Travel Golf GmbH, Karl-Heine-Str. 25b, 04229 Leipzig gespeichert und weitergegeben, soweit sie zur Vertragsdurchführung bzw. zur Abwicklung der Reise erforderlich sind.. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet und entsprechend auch geschützt.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.golftravel.world/de/datenschutz
Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf bargeldlose Zahlungen
17. Offensichtliche Fehler:
Offensichtliche Online-, Text- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter:
Tanger Travel Golf GmbH
Karl-Heine-Str. 25b
04229 Leipzig
Germany
Geschäftsführerin: Anett Tanger
Handelsregistereintragung: Amtsgericht Leipzig, HRB 36084
Stand: Juni 2021